Genosse werden & Infos

Das Ziel, 200.000 € für den Kauf des Gebäudes und Grundstückes der ehemaligen Gastwirtschaft „Zum Schanko“ einzusammeln und anschließend eine Genossenschaft zu gründen für das Dorfgemeinschaftshaus Zum Schanko eG, konnte am 04.04.2018 erreicht werden.

Die 208.000 € die bis dahin gezeichnet wurden, sind aber nur ein Teil der anstehenden Summe zur Renovierung des Gebäudes. Insgesamt wird für Renovierungsarbeiten mit 250.000 € geplant, wovon 200.000 € durch Zuschüsse, der fehlende Restbetrag von weiteren Genossenschaftsanteilen und Spenden eingenommen werden sollen.

Daher können und sollen noch weitere Anteile gezeichnet werden.

Beitrittserklärung

Es kann bereits eine Beitrittserklärung unterzeichnet werden.
Die Beitrittserklärung finden Sie hier:

Selbige kann auch bei einem Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied abgegeben werden.
Bei Abgabe der Beitrittserklärung wird der Satzung Dorfgemeinschaftshaus „Zum Schanko“ eG zugestimmt.

Hilfestellung zum Ausfüllen der Beitrittserklärung

Fragen & Antworten

  1. Welchen Status hat eine Genossenschaft?
    Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, deren Ziel es ist, ihre gleichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen durch gemeinsamen (Geschäfts-)Betrieb zu fördern.
  2. Warum soll dieses Konstrukt gewählt werden?
    Eine Genossenschaft mit Bürgerbeteiligung unterstützt den Erwerb und Betrieb der Gaststätte „Zum Schanko“. Nach dem Motto: „Was Einzelne nicht schaffen, dass schaffen Viele“ wäre ein Erhalt dieses sozialen und kulturellen Treffpunktes ansonsten nicht möglich.
  3. Wer kann Anteile kaufen ?
    Natürliche und juristische Personen.
  4. Wie teuer ist ein Anteil?
    Ein Anteil soll EURO 250,- betragen.
  5. Wie lange kann gezeichnet werden?
    Da die Mindestsumme von 200.00 € erreicht wurde, können auch weiterhin Anteile gezeichnet werden.
  6. Kann ich als „Paar“ Anteile zeichnen?
    Nein. Sie müssen sich entscheiden, wer diesen Anteil erwirbt. Jeder Ehepartner kann jedoch einen eigenen Anteil erwerben.
  7. Wenn ich mich als Firma beteiligen will?
    Das wird über Genossenschaftsanteile (juristische Person) möglich sein oder eine quittungsfreie Spende.
  8. Kann ich mehrere Anteile erwerben?
    Ja, es können (gerne) mehrere Anteile je, a EURO 250,-, erworben werden.
  9. Habe ich bei mehrere Anteilen auch mehrere Stimmen in der Genossenschaftsversammlung?
    Nein, das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass – unabhängig von der Anzahl der Anteile – nur 1 Stimme möglich ist.
  10. Gibt es eine Obergrenze für die Zeichnung von Anteilen?
    Nein. Es kann erst einmal unbegrenzt gezeichnet werden.
  11. Können Kinder bzw. Minderjährige Anteile zeichnen?
    Ja. Sie können durch die Erziehungsberechtigten auf ihren eigenen Namen Anteile erwerben.
  12. Welches Stimmrecht haben minderjährige Genossen?
    Das Stimmrecht wird bis zur Volljährigkeit von den Erziehungsberechtigten ausgeübt.
  13. Was passiert mit dem Anteil im Todesfall?
    Der Anteil wird im Rahmen der Erbfolge vererbt.
  14. Kann ich meinen Anteil auch wieder zurückbekommen?
    Ja. Es gibt eine Sperrfrist von 2 Jahren. Danach kann, wenn die Liquidität der Genossenschaft ausreicht, der Anteil ausbezahlt werden.
  15. Gibt es eine Nachschusspflicht?
    Nein, keine Genosse ist verpflichtet weitere Liquidität in die Genossenschaft zu geben.
  16. Kann ich meinen Anteil verschenken?
    Ja. Der Vorstand muss dies auf Antrag genehmigen.
  17. Wer kommt in den Aufsichtsrat?
    Der Aufsichtsrat wird durch die Genossenschaftsversammlung gewählt.
  18. Wer wird Vorstand?
    Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt.
  19. Gibt es eine Dividende?
    Eine Dividende ist vorgesehen, hängt aber vom Ergebnis der Genossenschaft ab. Vorstellbar ist eine „Naturaldividende“, d.h. eine Mahlzeit und ein Getränk auf der Genossenschaftsversammlung.